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   VG Ansbach, 26.11.2012 - AN 1 E 12.01993   

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VG Ansbach, 26.11.2012 - AN 1 E 12.01993 (https://dejure.org/2012,37616)
VG Ansbach, Entscheidung vom 26.11.2012 - AN 1 E 12.01993 (https://dejure.org/2012,37616)
VG Ansbach, Entscheidung vom 26. November 2012 - AN 1 E 12.01993 (https://dejure.org/2012,37616)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Einstellung als Steuerinspektoranwärter; Verstreichen des Einstellungstermins; fehlende gesundheitliche Eignung

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Einstellung als Steuerinspektoranwärter - Verstreichen des Einstellungstermins - Fehlende gesundheitliche Eignung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (29)

  • BVerwG, 18.07.2001 - 2 A 5.00

    Beamter auf Probe, Entlassung eines - wegen mangelnder gesundheitlicher Eignung;

    Auszug aus VG Ansbach, 26.11.2012 - AN 1 E 12.01993
    Bezüglich der gesundheitlichen Eignung hat der Dienstherr eine Prognoseentscheidung zu treffen (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.6.2007 - 2 A 6/06, DokBer 2007, 312 ff.; Urteil vom 18.7.2001 - 2 A 5/00, NVwZ-RR 2002, 49 = ZBR 2002, 184; Urteil vom 25.2.1993 - 2 C 27/90, BVerwGE 92, 147), die im Rahmen des dem Dienstherrn zustehenden Beurteilungsspielraums sowohl am individuellen Gesundheitszustand des Bewerbers als auch an wissenschaftlich gesicherten allgemeinen Erkenntnissen und Erfahrungswerten festgemacht werden kann (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 12.3.2008 - 6 A 4819/05; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 25.6.2008 - 1 K 3143/06, NVwZ-RR 2009, 252) und die sich - wie bereits ausgeführt - auf die Gesamtdauer eines späteren Beamtenverhältnisses auf Lebenszeit erstreckt.

    Die Beurteilung der (fachlichen und) persönlichen Eignung des Beamten, zu der auch die gesundheitliche Eignung gehört, durch den Dienstherrn ist gerichtlich nur eingeschränkt darauf hin überprüfbar, ob der Begriff der fehlenden Eignung und die gesetzliche Grenze des Beurteilungsspielraums verkannt worden sind, ob der Beurteilung ein unrichtiger Tatbestand zu Grunde liegt und ob allgemeine Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachwidrige Erwägungen angestellt wurden (vgl. BayVGH, Beschluss vom 16.5.2002 - 3 CS 02.629; BVerwG, Urteil vom 18.7.2001 - 2 A 5.00, ZBR 2002, 184).

  • BVerwG, 21.06.2007 - 2 A 6.06

    Verwendung von Soldaten im Bundesnachrichtendienst; Festlegung der

    Auszug aus VG Ansbach, 26.11.2012 - AN 1 E 12.01993
    Bezüglich der gesundheitlichen Eignung hat der Dienstherr eine Prognoseentscheidung zu treffen (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.6.2007 - 2 A 6/06, DokBer 2007, 312 ff.; Urteil vom 18.7.2001 - 2 A 5/00, NVwZ-RR 2002, 49 = ZBR 2002, 184; Urteil vom 25.2.1993 - 2 C 27/90, BVerwGE 92, 147), die im Rahmen des dem Dienstherrn zustehenden Beurteilungsspielraums sowohl am individuellen Gesundheitszustand des Bewerbers als auch an wissenschaftlich gesicherten allgemeinen Erkenntnissen und Erfahrungswerten festgemacht werden kann (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 12.3.2008 - 6 A 4819/05; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 25.6.2008 - 1 K 3143/06, NVwZ-RR 2009, 252) und die sich - wie bereits ausgeführt - auf die Gesamtdauer eines späteren Beamtenverhältnisses auf Lebenszeit erstreckt.

    Ein abgemilderter Prognosemaßstab und eingeschränkter Ermessensspielraum des Dienstherrn besteht allein für schwerbehinderte Menschen, bei denen dem verfassungsrechtlichen Gebot des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG zufolge die gesundheitliche Eignung nur verneint werden darf, wenn im Einzelfall zwingende Gründe für das Festhalten an dem allgemeinen Maßstab sprechen (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.6.2007, a. a. O., unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 8.10.1997 - 1 BvR 9/97, BVerfGE 96, 288 ff.; Beschluss vom 19.1.1999 - 1 BvR 2161/94, BVerfGE 99, 341 ff.) und der Forderung des § 128 Abs. 1 SGB IX entsprechend gemäß Art. 21 Abs. 1 Satz 1 LlbG nur ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt werden kann (bzw. darf) und bezüglich deren Ziffer IV. 6. der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen zur Rehabilitation und Teilhabe behinderter Angehöriger des öffentlichen Dienstes in Bayern vom 3. Dezember 2005 (FMBl 2005, 193 ff.) - Fürsorgerichtlinien 2005 - bestimmt, dass schwerbehinderte Menschen auch dann in ein Beamtenverhältnis berufen werden können (bzw. dürfen), wenn aufgrund ihrer Behinderung eine vorzeitige Dienstunfähigkeit denkbar ist und dass für die zukunftsbezogene Gesundheitsprognose die amtsärztliche Bestätigung einer Dienstfähigkeit von voraussichtlich noch wenigstens fünf Jahren genügt.

  • BVerwG, 08.03.2001 - 1 DB 8.01

    Verlust der Dienstbezüge - Ungenehmigtes schuldhaftes Fernbleiben vom Dienst;

    Auszug aus VG Ansbach, 26.11.2012 - AN 1 E 12.01993
    Hierfür sind die in der Regel besseren Kenntnisse des Amtsarztes hinsichtlich der Belange der öffentlichen Verwaltung und der von dem Beamten zu verrichtenden Tätigkeiten sowie seine größere Erfahrung bei der Beurteilung der Dienstfähigkeit maßgebend (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8.3.2001 - 1 DB 8, 01, DVBl. 2001, 1079; Nds. OVG, Beschluss vom 23.8.2007 - 5 ME 163/07).

    Liegen indes dem amtsärztlichen Gutachten widersprechende, privatärztliche Stellungnahmen vor, kommt der Beurteilung des Amtsarztes dann, wenn seine medizinische Beurteilung hinsichtlich desselben Krankheitsbildes von der Beurteilung des behandelnden Privatarztes abweicht, nur unter den Voraussetzungen ein Vorrang zu, dass keine begründeten Zweifel an der Sachkunde des Amtsarztes bestehen, die medizinischen Beurteilungen auf zutreffenden Tatsachengrundlagen beruhen sowie in sich stimmig und nachvollziehbar sind und der Amtsarzt auf die Erwägungen des Privatarztes, wenn dieser seinen medizinischen Befund näher erläutert hat, eingeht und nachvollziehbar darlegt, warum er ihnen nicht folgt (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.10.2006 - 1 D 2.05; Beschluss vom 8.3.2001 - 1 DB 8, 01, DVBl. 2001, 1079).

  • VG Hannover, 28.06.2010 - 2 B 2375/10

    Ausbildungsstätte allgemein; Eignung, gesundheitliche; Steueranwärter

    Auszug aus VG Ansbach, 26.11.2012 - AN 1 E 12.01993
    Ausreichend für die Ablehnung eines Bewerbers seien bereits begründete Zweifel an der gesundheitlichen Eignung (VG Hannover, Beschluss vom 28.6.2010 - 2 B 2375/10).

    Damit sind Beschränkungen der Kapazität für den Vorbereitungsdienst schon durch Art. 33 GG gerechtfertigt (VG Hannover, Beschluss vom 28.6.2010 - 2 B 2375/10).

  • BVerwG, 25.02.1993 - 2 C 27.90

    Beamtenrecht - Probezeit - Kündigung - Beamtenverhältnis auf Lebenszeit

    Auszug aus VG Ansbach, 26.11.2012 - AN 1 E 12.01993
    Dem Dienstherrn stehe insoweit ein umfangreicher Beurteilungsspielraum zu, der vom Gericht nur darauf überprüfbar sei, ob der anzuwendende Begriff verkannt, ein unrichtiger Sachverhalt zugrunde gelegt, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachwidrige Erwägungen angestellt worden seien (BVerwG, Urteil vom 25.2.1993 - 2 C 27.90).

    Bezüglich der gesundheitlichen Eignung hat der Dienstherr eine Prognoseentscheidung zu treffen (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.6.2007 - 2 A 6/06, DokBer 2007, 312 ff.; Urteil vom 18.7.2001 - 2 A 5/00, NVwZ-RR 2002, 49 = ZBR 2002, 184; Urteil vom 25.2.1993 - 2 C 27/90, BVerwGE 92, 147), die im Rahmen des dem Dienstherrn zustehenden Beurteilungsspielraums sowohl am individuellen Gesundheitszustand des Bewerbers als auch an wissenschaftlich gesicherten allgemeinen Erkenntnissen und Erfahrungswerten festgemacht werden kann (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 12.3.2008 - 6 A 4819/05; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 25.6.2008 - 1 K 3143/06, NVwZ-RR 2009, 252) und die sich - wie bereits ausgeführt - auf die Gesamtdauer eines späteren Beamtenverhältnisses auf Lebenszeit erstreckt.

  • VGH Bayern, 17.09.2009 - 3 CE 09.1383

    Antrag auf einstweilige Anordnung, wonach der Dienstherr verpflichtet werden

    Auszug aus VG Ansbach, 26.11.2012 - AN 1 E 12.01993
    Mit seinem Antrag begehrt der Antragsteller eine Regelungsanordnung i. S. d. § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO, denn sein Antrag ist auf die "Regelung eines vorläufigen Zustands in Bezug auf ein streitigen Rechtsverhältnis" und damit auf eine Änderung des status quo gerichtet, nämlich auf die Verpflichtung des Antragsgegners zu der - einstweiligen - Berufung des Antragstellers in das Beamtenverhältnis auf Widerruf (vgl. BayVGH, Beschlüsse vom 19.9.2011 - 3 CE 11.1823 und vom 17.9.2009 - 3 CE 09.1383; Eyermann/Happ, VwGO, 12. Aufl. 2006, § 123, Rn. 23).

    Voraussetzung dafür ist, dass angesichts der besonderen Umstände des zu entscheidenden konkreten Falls überhaupt nur eine einzige Entscheidung - nämlich die Einstellung - ermessensfehlerfrei sein könnte (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 8.11.2010 - 5 ME 225/10; BayVGH, Beschluss vom 17.9.2009 - 3 CE 09.1383; Kopp/Schenke, VwGO, § 114, Rn. 6).

  • VGH Bayern, 19.09.2011 - 3 CE 11.1823

    Antrag auf einstweilige Einstellung bis zum rechtskräftigen Abschluss des

    Auszug aus VG Ansbach, 26.11.2012 - AN 1 E 12.01993
    Mit seinem Antrag begehrt der Antragsteller eine Regelungsanordnung i. S. d. § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO, denn sein Antrag ist auf die "Regelung eines vorläufigen Zustands in Bezug auf ein streitigen Rechtsverhältnis" und damit auf eine Änderung des status quo gerichtet, nämlich auf die Verpflichtung des Antragsgegners zu der - einstweiligen - Berufung des Antragstellers in das Beamtenverhältnis auf Widerruf (vgl. BayVGH, Beschlüsse vom 19.9.2011 - 3 CE 11.1823 und vom 17.9.2009 - 3 CE 09.1383; Eyermann/Happ, VwGO, 12. Aufl. 2006, § 123, Rn. 23).

    Allerdings kann eine derartige einstweilige Anordnung ausnahmsweise getroffen werden, wenn der Antragsteller eine Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr rechtzeitig erwirken kann und sein Begehren schon aufgrund der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes anzustellenden summarischen Prüfung der Erfolgsaussichten bei Anlegung eines strengen Maßstabs erkennbar Erfolg haben muss (BayVGH, Beschluss vom 19.9.2011 - 3 CE 11.1823; BVerwG vom 13.8.1999 - 2 VR 1/99, DVBl 2000, 487).

  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus VG Ansbach, 26.11.2012 - AN 1 E 12.01993
    Allgemeine Ausbildungsstätte und damit in erster Linie nach den Maßstäben der Berufsfreiheit des Art. 12 Abs. 1 GG einzurichten ist der Vorbereitungsdienst dann, wenn er und die ihn abschließende Prüfung auch für Berufe außerhalb des öffentlichen Dienstes vorgeschrieben ist oder - bei fehlender gesetzlicher Regelung - jedenfalls nach deren Berufsbild zur abgeschlossenen Berufsausbildung gehört (vgl. BVerfGE 39, 334, 372).
  • BVerfG, 08.10.1997 - 1 BvR 9/97

    Integrative Beschulung

    Auszug aus VG Ansbach, 26.11.2012 - AN 1 E 12.01993
    Ein abgemilderter Prognosemaßstab und eingeschränkter Ermessensspielraum des Dienstherrn besteht allein für schwerbehinderte Menschen, bei denen dem verfassungsrechtlichen Gebot des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG zufolge die gesundheitliche Eignung nur verneint werden darf, wenn im Einzelfall zwingende Gründe für das Festhalten an dem allgemeinen Maßstab sprechen (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.6.2007, a. a. O., unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 8.10.1997 - 1 BvR 9/97, BVerfGE 96, 288 ff.; Beschluss vom 19.1.1999 - 1 BvR 2161/94, BVerfGE 99, 341 ff.) und der Forderung des § 128 Abs. 1 SGB IX entsprechend gemäß Art. 21 Abs. 1 Satz 1 LlbG nur ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt werden kann (bzw. darf) und bezüglich deren Ziffer IV. 6. der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen zur Rehabilitation und Teilhabe behinderter Angehöriger des öffentlichen Dienstes in Bayern vom 3. Dezember 2005 (FMBl 2005, 193 ff.) - Fürsorgerichtlinien 2005 - bestimmt, dass schwerbehinderte Menschen auch dann in ein Beamtenverhältnis berufen werden können (bzw. dürfen), wenn aufgrund ihrer Behinderung eine vorzeitige Dienstunfähigkeit denkbar ist und dass für die zukunftsbezogene Gesundheitsprognose die amtsärztliche Bestätigung einer Dienstfähigkeit von voraussichtlich noch wenigstens fünf Jahren genügt.
  • BVerfG, 19.01.1999 - 1 BvR 2161/94

    Testierausschluß Taubstummer

    Auszug aus VG Ansbach, 26.11.2012 - AN 1 E 12.01993
    Ein abgemilderter Prognosemaßstab und eingeschränkter Ermessensspielraum des Dienstherrn besteht allein für schwerbehinderte Menschen, bei denen dem verfassungsrechtlichen Gebot des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG zufolge die gesundheitliche Eignung nur verneint werden darf, wenn im Einzelfall zwingende Gründe für das Festhalten an dem allgemeinen Maßstab sprechen (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.6.2007, a. a. O., unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 8.10.1997 - 1 BvR 9/97, BVerfGE 96, 288 ff.; Beschluss vom 19.1.1999 - 1 BvR 2161/94, BVerfGE 99, 341 ff.) und der Forderung des § 128 Abs. 1 SGB IX entsprechend gemäß Art. 21 Abs. 1 Satz 1 LlbG nur ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt werden kann (bzw. darf) und bezüglich deren Ziffer IV. 6. der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen zur Rehabilitation und Teilhabe behinderter Angehöriger des öffentlichen Dienstes in Bayern vom 3. Dezember 2005 (FMBl 2005, 193 ff.) - Fürsorgerichtlinien 2005 - bestimmt, dass schwerbehinderte Menschen auch dann in ein Beamtenverhältnis berufen werden können (bzw. dürfen), wenn aufgrund ihrer Behinderung eine vorzeitige Dienstunfähigkeit denkbar ist und dass für die zukunftsbezogene Gesundheitsprognose die amtsärztliche Bestätigung einer Dienstfähigkeit von voraussichtlich noch wenigstens fünf Jahren genügt.
  • BVerwG, 25.02.2010 - 2 C 22.09

    Schadensersatzanspruch des Einstellungsbewerbers; grundrechtsgleiches Recht;

  • OVG Niedersachsen, 25.01.2011 - 5 LC 190/09

    Gesundheitliche Eignung eines behinderten, aber nicht schwer behinderten

  • BVerwG, 12.10.2006 - 1 D 2.05

    Unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst; Nachweis der Dienstfähigkeit; Vorrang der

  • BVerwG, 09.10.2002 - 1 D 3.02

    Oberlokomotivführer bei der Bahn; schuldhaft ungenehmigtes Fernbleiben vom Dienst

  • BVerwG, 23.04.2009 - 2 B 79.08

    Anspruch auf Ausbildung zur Finanzbeamtin - Beamtenverhältnis auf Widerruf

  • OVG Niedersachsen, 08.11.2010 - 5 ME 225/10

    Bewerbungablehnung eines Anwärters sowie Widerruf des Beamtenverhältnisses durch

  • VG Gelsenkirchen, 25.06.2008 - 1 K 3143/06

    Gesundheitliche Eignung, Gesundheit, Eignung, Erkrankung, Übergewicht,

  • VG Hannover, 27.05.2009 - 2 A 1621/08

    Beamtenverhältnis auf Probe; Beamter; Behinderter; Behinderung; Benachteiligung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2008 - 6 A 4819/05

    Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe - gesundheitliche Eignung

  • VG Ansbach, 10.08.2012 - AN 1 E 12.01106

    Einstellung als Steuersekretäranwärterin; gesundheitliche Eignung; nicht

  • VGH Bayern, 16.05.2002 - 3 CS 02.629
  • VG Bayreuth, 29.05.2009 - B 5 K 08.173

    Gesundheitliche Eignung für die Übernahme in ein Beamtenverhältnis; Art und

  • BVerwG, 13.08.1999 - 2 VR 1.99

    Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz muß vor dem Berliner

  • BVerwG, 13.07.1999 - 1 D 81.97

    Postbeamter a.D.; Nichtbefolgung der dienstlichen Anordnung, sich amtsärztlich

  • BVerwG, 15.09.1999 - 1 DB 40.98

    Unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst trotz amtsärztlich festgestellter

  • BVerwG, 11.06.1981 - 2 ER 401.81

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Anrufung des Bundesverwaltungsgerichts -

  • BVerwG, 24.02.1988 - 2 ER 401.87

    Bestimmung des zuständigen Gerichts - Wechsel der behördlichen Zuständigkeit vor

  • VG Augsburg, 12.03.2009 - Au 2 K 08.1222

    Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Widerruf bei bedarfsorientierter

  • VG München, 11.10.2005 - M 5 K 05.2723
  • OVG Sachsen, 12.09.2013 - 2 B 431/13

    Ausgehen des Dienstherrn von einer fehlenden gesundheitlichen Eignung i.S.d. Art.

    Anders als etwa bei der Referendarausbildung von Lehrern und Juristen geht es mithin nicht um den Erwerb einer Befähigung, auch außerhalb des Staatsdienstes eine entsprechende berufliche Tätigkeit auszuüben (vgl. für den Vorbereitungsdienst der Steuerinspektoren: VG Ansbach, Beschl. v. 26. November 2012 - An 1 E 12.01993 -, juris Rn. 63).
  • VG Bayreuth, 16.02.2016 - B 5 K 14.719

    Kein Anspruch auf Einstellung in den Vorbereitungsdienst bei mangelnder

    Dieses Ergebnis und die damit in Verbindung stehende Eignungsfeststellung hat, wie oben dargelegt, jedoch nur für diesen konkreten Einstellungstermin Geltung (vgl. VG Ansbach, B. v. 26.11.2012 - AN 1 E 12.01993 - juris Rn. 68).
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